Kommentar: Äquivalenzskalen überdenken

Vielleicht sind Deutschlands Behörden zu großzügig. Vielleicht reichen 30 Prozent des Bedarfes eines Alleinstehenden für ein Kind zum Überleben aus. Doch wer so denkt, hat das Prinzip der Armutsstatistik nicht verstanden. Es geht nicht darum, mit wie viel Geld man auskommt. Wer deutlich weniger Geld zur Verfügung als andere fühlt sich arm, auch in einer reichen Gesellschaft.

Beratung im Arbeitsamt
Die Jobcenter kalkulieren für das erste Kind rund 60 Prozent des Bedarfs eines Alleinstehenden Erwachsene, die Armutsforschung dagegen nur 30 Prozent. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Die Betrachtung der Bedarfe im SGB II hat natürlich Schwächen. Denn diese Bedarfe sind nicht gottgegeben, sondern wurden von Beamten so festgesetzt. Doch die Rechtsprechung zwingt die dazu, ihre Festlegung auch zu verteidigen. Natürlich erhebt auch das diese Berechnung nicht über alle Kritik. Doch es sollte schon zu denken geben, wenn die Praxis der Jobcenter so von der Theorie abweicht und die Behörden bei Kindern weit geringere Einsparungen unterstellen als die Armutsforschung.

Es ist verständlich, dass die Armutsforscher keine Diskussion über die Äquivalenzskalen wollen. Verschiedene Skalen würden die Glaubwürdigkeit dieser Statistik untergraben. Allerdings liegt die aktuelle Praxis zu weit von der Realität entfernt. Denn als die Skalen entworfen wurden, gaben Familien noch einen Großteil ihres Einkommens für Lebensmittel aus – von den Kindern tatsächlich weniger verbrauchen. Außerdem war Bildung noch nicht so ein Thema wie heute. Außerdem hatten die meisten Familien zwei oder mehr Kinder.

Kinder häufiger von Armut betroffen
Schon heute sind Kinder öfter von Armut betroffen als Ältere. Quelle: Statistisches Bundesamt

Besonders groß ist der Unterschied zwischen dem Ansatz der Wissenschaft und dem der Jobcenter aber bei Haushalten mit einem Kind. Warum das erste Kind die Steuerzahler sogar mehr kostet als ein Erwachsenen, obwohl der Regelsatz für Kinder auch im SGB II niedriger liegt als für Erwachsene? Der Grund liegt in den Wohnkosten. Für ein kinderloses Ehepaar wird oft nur eine Zweizimmerwohnung genehmigt, denn die Partner schlafen üblicherweise in einem Zimmer. Eine Alleinerziehende mit Kind bekommt dagegen ein Kinderzimmer, deshalb liegt der Bedarf mit rund 1.070 Euro höher als bei einem kinderlosen Paar (rund 1.010 Euro).

Die einfachste Lösung wäre daher einfach, die Unterscheidung in Kinder und Erwachsene abzuschaffen. Das weicht zwar von der Praxis der Jobcenter ab, wäre aber der beste Kompromiss.

Die Armutsquote von Familien würde trotzdem steigen. Aber das bildet nur die Realität ab. Und im Gegenzug wären weniger Alleinstehende arm, denn durch die höheren Bedarfe sinkt auch das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen.

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