Unterschätzt das Nettoäquivalenzeinkommen Kinderarmut?
Die Armut von Familien wird unterschätzt, die von Alleinstehenden dagegen zu hoch angesetzt. Das legt zumindest eine Betrachtung der Zahlungen der Jobcenter nahe.
Armut ist ein großes Thema, spätestens seit die Armutsquoten in der ersten Hälfte der Nuller-Jahre auf eine neue Rekordhöhe seit den 1970er Jahren gestiegen sind.
Doch wie aussagekräftig sind dies Quoten wirklich? Um Alleinstehende mit Familien vergleichen zu können werden die Einkommen aufgrund von Äquivalenzskalen umgerechnet. Dieses Nettoäquivalenzeinkommen soll berücksichtigen, dass ein Haushalt mit vier Personen mehr Geld braucht als einer mit einer Person, allerdings nicht viermal so viel. Statistiker-Blog-Leser wissen es längst, für jeden weiteren Erwachsenen unterstellt man einen zusätzlichen Bedarf von 50 Prozent, für jedes Kind einen von 30 Prozent.
Ähnliche Probleme für das Jobcenter
Vor ähnlichen Problemen stehen die Jobcenter. Bei der sogenannten Regelleistung steigt der Bedarf für einen zweiten Erwachsenen um 80 Prozent, für ein Kind um 60 bis 80 Prozent und somit deutlich stärker als bei den Armutsforschern. Allerdings ist dabei die Miete noch nicht berücksichtigt. Die tatsächlichen Bedarfe einschließlich Miete findet man bei der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Vergleich von Bedarfen im SGB II (rot) und in der Armutsforschung (grau) nach Haushaltsart. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnung
Die Bedarfe der Bundesagentur für Arbeit geben an, wie viel Geld eine Person oder eine Familie erhalten würde, wenn sie keinerlei Einkommen hat und nicht sanktioniert wird.
Um mich der Fragestellung zu nähern habe ich einmal Alleinstehende und Alleinerziehende mit Paaren mit jeweils gleicher Kinderzahl verglichen. Ein kinderloses Paar bekommt durchschnittlich 50,8 Prozent mehr als ein Single.
Vergleich auf Basis der SGB II-Bedarfe
Beim Vergleich von Alleinerziehenden mit Paaren gleicher Kinderzahl bekommen die Paare 51,1 (ein Kind) beziehungsweise 53,3 Prozent (zwei Kinder) des Bedarfes eines Alleinstehenden mehr. Bei drei Kindern springt die Differenz auf 58,4 Prozent, allerdings gibt es nur rund 50.000 Alleinerziehende mit drei Kindern, was die Zahl anfällig für zufällige Verzerrungen macht. Unterm Strich ist der von der Wissenschaft angenommene Zusatzbedarf von 50 Prozent eines Alleinstehenden nicht so schlecht.
Jobcenter bei Kindern deutlich großzügiger als Wissenschaft
Anders bei Kindern. Ich habe dazu kinderlose mit Familien mit einem Kind, Familien mit einem mit Familien mit zwei und Familien mit zwei mit Familien mit drei Kindern verglichen, jeweils getrennt nach Alleinerziehenden und Paaren.

Höchste beziehungsweise niedrigster Bedarf für eine zusätzliche Person in Prozent des Bedarfs eines kinderlosen Alleinstehenden. Quelle: eigene Berechnung auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit
Auffällig: das erste Kind fällt aus dem Rahmen. Dann steigt der Bedarf um 60,2 (Alleinerziehende) beziehungsweis 60,5 Prozent (Paare) dessen, was ein Alleinstehender erhält. Bei den weiteren Kindern liegt der Wert zwischen 41,6 und 46,9 Prozent, also deutlich jenseits der 30 Prozent.
Für Erwachsene deckt sich die Praxis der Jobcenter also mit den Annahmen der Armutsforscher, bei Kindern sind die Behörden deutlich großzügiger als die Wissenschaft. Würden die Maßstäbe des SGB II auch beim Nettoäquivalenzeinkommen angelegt, würde die Kinderarmut deutlich steigen, die von Alleinstehenden dagegen sinken. (siehe Kommentar)
Kommentar: Äquivalenzskalen überdenken
Vielleicht sind Deutschlands Behörden zu großzügig. Vielleicht reichen 30 Prozent des Bedarfes eines Alleinstehenden für ein Kind zum Überleben aus. Doch wer so denkt, hat das Prinzip der Armutsstatistik nicht verstanden. Es geht nicht darum, mit wie viel Geld man auskommt. Wer deutlich weniger Geld zur Verfügung als andere fühlt sich arm, auch in einer reichen Gesellschaft.

Die Jobcenter kalkulieren für das erste Kind rund 60 Prozent des Bedarfs eines Alleinstehenden Erwachsene, die Armutsforschung dagegen nur 30 Prozent. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Die Betrachtung der Bedarfe im SGB II hat natürlich Schwächen. Denn diese Bedarfe sind nicht gottgegeben, sondern wurden von Beamten so festgesetzt. Doch die Rechtsprechung zwingt die dazu, ihre Festlegung auch zu verteidigen. Natürlich erhebt auch das diese Berechnung nicht über alle Kritik. Doch es sollte schon zu denken geben, wenn die Praxis der Jobcenter so von der Theorie abweicht und die Behörden bei Kindern weit geringere Einsparungen unterstellen als die Armutsforschung.
Es ist verständlich, dass die Armutsforscher keine Diskussion über die Äquivalenzskalen wollen. Verschiedene Skalen würden die Glaubwürdigkeit dieser Statistik untergraben. Allerdings liegt die aktuelle Praxis zu weit von der Realität entfernt. Denn als die Skalen entworfen wurden, gaben Familien noch einen Großteil ihres Einkommens für Lebensmittel aus - von den Kindern tatsächlich weniger verbrauchen. Außerdem war Bildung noch nicht so ein Thema wie heute. Außerdem hatten die meisten Familien zwei oder mehr Kinder.
Besonders groß ist der Unterschied zwischen dem Ansatz der Wissenschaft und dem der Jobcenter aber bei Haushalten mit einem Kind. Warum das erste Kind die Steuerzahler sogar mehr kostet als ein Erwachsenen, obwohl der Regelsatz für Kinder auch im SGB II niedriger liegt als für Erwachsene? Der Grund liegt in den Wohnkosten. Für ein kinderloses Ehepaar wird oft nur eine Zweizimmerwohnung genehmigt, denn die Partner schlafen üblicherweise in einem Zimmer. Eine Alleinerziehende mit Kind bekommt dagegen ein Kinderzimmer, deshalb liegt der Bedarf mit rund 1.070 Euro höher als bei einem kinderlosen Paar (rund 1.010 Euro).
Die einfachste Lösung wäre daher einfach, die Unterscheidung in Kinder und Erwachsene abzuschaffen. Das weicht zwar von der Praxis der Jobcenter ab, wäre aber der beste Kompromiss.
Die Armutsquote von Familien würde trotzdem steigen. Aber das bildet nur die Realität ab. Und im Gegenzug wären weniger Alleinstehende arm, denn durch die höheren Bedarfe sinkt auch das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen.
Warum die Armut für die EU höher liegt
Ich muss noch die Antwort auf die Frage nachreichen, warum die Armut auf Basis der EU-SILC Erhebung höher liegt als auf Basis des Mirkrozensus.
Das Statistische Bundesamt, das beide Befragungen betreut, hat zwar sehr schnell reagiert, ich hatte aber zuletzt zu wenige Zeit um das auch aufzubreiten. Denn leider war das Material sehr allgemein.
Die interessanteste Frage ist natürlich, warum das Medianeinkommen und damit auch die Armutsschwelle laut "Leben in Europa" (EU-SILC) deutlich höher liegt. Das Statistische Bundesamt erklärt explizit, dass beide Erhebungen nicht vergleichbar seien und mitunter sowohl im Vorjahresvergleich als auch im Vergleich zwischen den einzelnen Gruppen (beispielsweise von Kindern und Senioren) Unterschiede auftreten können.
Wie gesagt ist die Antwort sehr allgemein. Ein großer Unterschied ist allerdings, dass "Leben in Europa" auf einer freiwilligen Auskunft basiert. Die dadurch entstehende Verzerrung - weil beispielsweise bestimmte Bevölkerungsgruppen sich eher freiwillig melden als andere - wird durch eine Hochrechnung auf Basis des Mikrozensus so weit wie möglich korrigiert. Zudem nehmen am Mikrozensus deutlich mehr Menschen teil, nämlich rund 700.000 statt 14.000. Dafür wird im Mikrozensus das Einkommen nur in Gruppen erhoben.
