Vom Hartzer zum Millionär ? (2)

Eigentlich wollte ich den Beitrag Vom Hartzer zum Millionär? nur um ein paar Grafiken ergänzen. Allerdings gibt es noch so viel zu sagen. Außerdem hatte ich im anderen Beitrag fälschlicherweise behauptet, dass die Zeitarbeit nicht der wichtigste Arbeitgeber für Grundsicherungsempfänger ist. Sie ist es doch. Das sieht man in unten stehender Grafik (vgl. auch Erläuterung der Wirtschaftszweige).

Anteil der jeweiligen Branche an allen begonnenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen insgesamt (grau) und von SGB II - Leistungsbeziehern (blau). Zahlen beziehen sich auf blaue Balken

Demnach ist fast jedes fünfte (19,5 Prozent) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, das Grundsicherungsempfänger im Jahr 2008 aufnahmen, eine Arbeit bei einem Zeitarbeitsunternehmen. Auf alle begonnenen Beschäftigungsverhältnisse gesehen sind es nur 11,3 Prozent. Dagegen finden im Verarbeitenden Gewerbe abgesehen von der Mischkategorie der Wirtschaftlichen Dienstleistungen mit 14,6 Prozent zwar die meisten Beschäftigungsaufnahmen statt, doch nur 8,1 Prozent der Grundsicherungsempfänger, die 2008 ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnahmen landen dort.

Anteil der begonnenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die den SGB II - Leistungsbezug beenden.

Wie ein Blick auf die zweite Grafik zeigt, landen die SGB II – Leistungsbezieher vor allem in Branchen, in denen das Einkommen oft nicht unabhängig von Hartz IV macht. Besonders selten reicht das Geld in der Landwirtschaft (40,5 Prozent). Branchen, in denen weniger als 1.000 SGB II – Empfänger eine Beschäfigung aufnahmen, habe ich weggelassen.

Fortgesetzte Bedürftigkeit hat aber nicht immer nur mit niedrigen Löhnen, sondern teilweise auch mit großen Familien (siehe erster Beitrag) oder Teilzeitarbeit zu tun. 22,2 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind Teilzeitjobs. 4,1 Prozentpunkte davon entfallen auf Jobs mit weniger als 18 Stunden pro Woche. Die sind nur zu 25,9 Prozent bedarfsdeckend, Teilzeitarbeitsverhältnisse mit über 18 Stunden zu 39,7 Prozent. Weitere 8,0 Prozent entfallen auf Ausbildungsverhältnisse, die ebenfalls in deutlich weniger als 50 Prozent der Fälle (40,3 Prozent) den SGB II – Bezug beenden. Doch selbst von den Vollzeitjobs sind nur 56,1 Prozent so gut bezahlt, dass damit der Leistungsbezug beendet wird.

Dunkelgrau: Beschäftigung kurzzeitig (<6 Monate), aber bedarfsdeckend; Dunkelblau: Beschäftigung kurzzeitig und nicht bedarfsdeckend; Hellgrau: Beschäftigung stabil und bedarfsdeckend; Hellblau: Stabile, aber nicht bedarfsdeckende Beschäftigung.

Unterm Strich ist nicht einmal jede dritte Beschäftigung sowohl stabil (dauert also länger als ein halbes Jahr) als auch bedarfsdeckend. Immerhin 25,6 Prozent sind weder das eine noch das andere.

Allerdings sind nicht alle bedarfsdeckenden und stabilen Beschäftigungen auch nachhaltig bedarfsdeckend, beenden also für mindestens sechs Monate den Leistungsbezug. Das kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise indem ein Kind geboren wird und der Bedarf der Familie steigt. Von den 31,3 Prozent entfallen 2,4 Prozentpunkte auf diese Konstellation. Um es ganz verwirrend zu machen gibt es auch den umgekehrten Fall, instabile Beschäftigungsverhältnisse, die trotzdem den SGB II – Bezug für mehr als sechs Monate unterbrachen. Beispielsweise weil der Partner in der Zwischenzeit eine Arbeit gefunden hat.

Somit beenden nur 37,2 Prozent der Grundsicherungsempfänger, die 2008 eine Arbeit aufnahmen, für mindestens sechs Monate ihren Leistungsbezug. 13,4 Prozent tun dies für weniger als sechs Monate, aber fast die Hälfte (49,4) bleibt trotz Arbeitsaufnahme im Leistungsbezug.

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