Warum die Professorenbesoldung verfassungswidrig ist

Die W2-Besoldung von Professoren in Hessen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig niedrig. Und das obwohl sie in etwa der Besoldungsgruppe A13 entspricht. Zum Vergleich: ein Kriminalkommissar bekommt die A9, ein Arbeitsvermittler ebenfalls (allerdings ist er meist kein Beamter und bekommt daher netto weniger), ein Polizeiobermeister die A8 und ein Feuerwehrmann (Brandmeister) die A7. Bei anderen Arbeitsbedingungen als die der genannten Berufsgruppen und anderen Zuverdienstmöglichkeiten.

Warum ist also die Besoldung von Professoren verfassungswidrig, nicht aber die von Polizisten, Arbeitsvermittlern oder Feuerwehrleuten? Eine mögliche Erklärung bietet folgende Statistik:

37,5 Prozent der Richter am zweiten Senat sind Professoren.

Im ersten Senat sind es sogar 50 Prozent, der kann aber nichts für das Urteil. Das hat der zweite Senat gefällt.

2 Comments on “Warum die Professorenbesoldung verfassungswidrig ist

  1. Hallo Ano, der „test“ hat mit „Sozialneid auf Studierete“ (sic!) nichts zu tun.
    Erstens haben auch Arbeitsvermittler überwiegend studiert, auch viele Kriminalbeamte im gehobenen Dienst.
    Zweitens war die Bezahlung auch nach W2 besser als die der genannten Berufsgruppen.
    Vor allem aber ist der Punkt gar nicht die Frage, ob Professoren besser oder schlechter bezahlt werden sollen, sondern ob sie so viel zu niedrig ist, dass es legitim ist, dass Verfassungsrichter hier entscheiden und nicht gewählte (und abwählbare) Politiker.

  2. und A13 einem Realschul- oder Gymnasiallehrer. Die Information fehlte.
    Die oben angeben Berufen benötigen übrigens noch nicht einmal ein Studium und werden entsprechend anders bezahlt…

    Ist der test was anderes als purer Sozialneid auf Studierete?

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