In Kürze: Gründungszuschuss

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat gerade herausgefunden, dass 80 Prozent der mit dem Gründungszuschuss geförderten ehemaligen Arbeitslosen auch nach eineinhalb Jahren noch selbständig sind. Doch die Studie kommt zu spät. Die Bundesregierung hat gerade beschlossen, den Gründungszuschuss deutlich einzuschränken.

Grafik: IAB

Bis Ende 2011 war der Gründungszuschuss eine Pflichtleistung. Jeder Arbeitslose konnte ihn unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Jetzt ist er eine Ermessensleistung. Vor allem aber wurden die Mittel dafür deutlich reduziert.

Begründet hat die Regierung das nicht zuletzt mit Mitnahmeeffekten. Doch die schätzen die Nürnberger Forscher auf nur rund 20 Prozent und somit weit geringer als vom Arbeitsministerium (BMAS) angenommen. Zudem kommen zu den 80 Prozent Selbständigen noch 10 Prozent, die aus der geförderten Selbständigkeit wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt sind.

Das Armutsrisiko für geförderte Existenzgründer ist somit nicht größer als im Bundesdurchschnitt, was eine enorme Verbesserung zum Arbeitslosenstatus bedeutet. Allerdings haben 19 Prozent keine Altersvorsorge.

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