Erläuterung: Kapitaldeckungs- oder Umlageverfahren?

Erklärung zum Beitrag Renditewunder DRV?
Der Streit um das Umlageverfahren ist so alt wie es selbst. Im Zentrum steht dabei die sogenannte Mackenroth-These, benannt nach dem Sozialwissenschaftler Gerhard Mackenroth. Der wies 1952 darauf hin, dass auch bei einem Kapitaldeckungsverfahren die Erwerbstätigen für die Rentner sorgen müssen, er schrieb „es gibt keine Ansammlung von Fonds, keine Übertragung von Einkommensteilen von Periode zu Periode, kein „Sparen“ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand.“

Natürlich lässt sich Geld in Fonds anlegen, die beispielsweise Bundesanleihen halten. Aber die lassen sich nicht essen, bezahlen nicht die Weltreise und pflegen auch niemanden, das tun die Erwerbstätigen. Dafür erhalten sie Geld, das wiederum aus dem Verkauf der Anleihen stammt.

In diesem Zusammenhang ist in den vergangenen Jahren auch die These vom Asset Meltdown bekannt geworden. Gehen geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand, dann müssen die Pensionsfonds Wertpapiere verkaufen. Gibt es nur wenige junge Menschen die Geld sparen, dann gibt es ein Problem. Der Fonds findet keine Käufer für und die Kurse fallen auf breiter Front. Dann macht er Verluste und kann nur niedrigere Renten zahlen als geplant.

Dagegen kann man sich (zumindest bei Anleihen) schützen, indem die Wertpapiere dann fällig werden, wenn das Geld gebraucht wird. Dann haben aber die Schuldner ein Problem. Der Bund muss dann beispielsweise an die Pensionsfonds Geld aus Staatsanleihen zurückzahlen, findet aber keine Käufer mehr für neue Staatsanleihen, weil es nur wenige junge Menschen gibt, die für die Zukunft sparen. Er muss dann die Steuern erhöhen oder über gesetzliche Vorschriften die verbliebenen jungen Menschen zu höheren Sparanstrengungen zwingen, was deren Situation gegenüber dem Umlageverfahren kaum verbessert.

Verfechter der Kapitaldeckung halten dem entgegen, dass die zusätzliche Ersparnis bei diesem Verfahren eine höhere Investition in Maschinen erlaubt. Es gäbe deshalb mehr Automation und damit wäre die geringere Zahl von Arbeitnehmern kein Problem. Allerdings scheinen zu wenig Kapital und zu hohe Zinsen aktuell nicht das Problem der Wirtschaft zu sein.

Anders würde es aussehen, wenn das Geld in Länder mit stark wachsender Bevölkerung investiert werden könnte. Bildhaft ausgedrückt: Die heutigen deutschen Arbeitnehmer bauen als Alterssicherung Maschinen, bringen die in arme Länder wo sie die Produktivität erhöhen und im Gegenzug bekommen sie aus diesen Staaten später Produkte. Das wäre tatsächlich ein schönes Modell, weil davon alle profitieren würden. In der Praxis sieht es aber schlechter aus, niemand kann garantieren, dass sich die andere Seite auch an die Abmachung hält. Zumal die Länder mit den höchsten Bevölkerungszuwächsen meist sehr schlecht regiert sind.

Natürlich ist das alles sehr vereinfachend, viele Rentner sparen beispielsweise einen Teil ihrer Rente gleich wieder. Das ändert aber nichts daran, dass auch im Kapitaldeckungsverfahren die Erwerbstätigen für die Rentner sorgen müssen. Sie haben höchstens ein besseres Gefühl dabei, weil sie statt eines Anspruchs aus der gesetzlichen Rente eine Einzahlung in ihren Pensionsfonds erhalten.

Man sieht, dass ich nicht der Meinung bin, dass eine Umstellung auf die Kapitaldeckung alle Probleme der Rentenversicherung lösen würde. Vor allem, weil ein Umstieg aktuell gar nicht mehr möglich ist, die Ansprüche der Rentner verschwinden durch eine Umstellung schließlich nicht. Etwas mehr Kapitaldeckung halte ich aber aus ganz praktischen Gründen für richtig, die Rentenkasse lässt sich dann schwerer für Wahlversprechen plündern. Wie so oft bei Finanzthemen ist auch hier Diversifizierung der beste Weg, in diesem Fall auf einen Teil Kapitaldeckung und einen Teil Umlageverfahren .

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